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   FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11   

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https://dejure.org/2011,15597
FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11 (https://dejure.org/2011,15597)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.07.2011 - 1 V 1151/11 (https://dejure.org/2011,15597)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 1 V 1151/11 (https://dejure.org/2011,15597)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung einer Androhung von Zwangsgeld i.S.v. Verzögerungsgeld wegen Nichtvorlage von Unterlagen für eine Finanzprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69; AO § 146 Abs. 2b; AO § 328 ff
    Zur rechtlichen Wirkung der "Androhung" eines Verzögerungsgelds in Abgrenzung zur Zwangsgeldandrohung.

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur rechtlichen Wirkung der "Androhung" eines Verzögerungsgelds in Abgrenzung zur Zwangsgeldandrohung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Androhung von Verzögerungsgeld

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Die Androhung von Verzögerungsgeld stellt keinen Verwaltungsakt dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Androhung von Verzögerungsgeld kein VA

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Androhung von Verzögerungsgeld kein Verwaltungsakt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfahrensrecht: Androhung von Verzögerungsgeld kein Verwaltungsakt (FG)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Androhung von Verzögerungsgeld ist kein Verwaltungsakt - Verzögerungsgeld stellt, anders als Angrohung von Zwangsgeld, kein Zwangsmittel dar

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1942
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1150/11

    Feststellung des Anteils des Mitunternehmers am Gewerbemessbetrag gem. § 35 Abs.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11
    Die hiergegen am 08.02.2011 erhobene Klage (Az. des Gerichts 1 K 1150/11) und den gleichzeitig gestellten Antrag auf gerichtliche Aussetzung der Vollziehung begründete die Antragstellerin damit, dass es für den angefochtenen Verwaltungsakt keine Rechtsgrundlage gebe.

    Der Senat hat die Verfahrensakten zu 1 K 1150/11 beigezogen.

  • BFH, 14.04.2011 - VI R 53/10

    Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11
    Es fehlt damit an der für eine analoge Gesetzesanwendung erforderlichen planwidrigen Regelungslücke (vgl. insoweit auch den die Frage einer erneuten Festsetzung eines Verzögerungsgelds behandelnden BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011, IV B 120/10, DB 2011, 1616).
  • BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11
    Es fehlt damit an der für eine analoge Gesetzesanwendung erforderlichen planwidrigen Regelungslücke (vgl. insoweit auch den die Frage einer erneuten Festsetzung eines Verzögerungsgelds behandelnden BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011, IV B 120/10, DB 2011, 1616).
  • BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98

    Schadenersatz und vGA

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11
    Als Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist es ein summarisches Verfahren, in dem wegen der grundsätzlichen Eilbedürftigkeit nur auf Basis der dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere der Akten der Finanzbehörde, und aufgrund präsenter Beweismittel entschieden wird (BFH-Beschluss vom 14. Juli 1998, Az.: VIII B 38/98, BFH/NV 1998, 1582).
  • BFH, 17.03.1994 - XI B 82/93

    Verfahrensrecht; Aussetzung der Vollziehung wegen Vorsteuerabzug (§ 69 FGO )

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11
    Mittel der Glaubhaftmachung sind neben präsenten Beweismitteln auch die eidesstattliche Versicherung des Beteiligten und Dritter, § 155 FGO iVm § 294 ZPO (BFH-Beschluss vom 17. März 1994, Az.: XI B 82/93, BFH/NV 1994, 833).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11
    Unabhängig davon, dass im Rahmen der vorzunehmenden Auslegung dem Fehlen oder dem Vorhandensein einer Rechtsbehelfsbelehrung lediglich indizielle Bedeutung für die Frage des Vorliegens eines Verwaltungsaktes zukommt (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004, III R 18/02, BStBl II 2004, 980) und unabhängig davon, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht Bestandteil des Verwaltungsaktes ist (Tipke/Kruse § 118 AO Tz. 52), bezieht sich nach auslegender Einschätzung des Senats die dem Schreiben angefügte (Standard)-Rechtsbehelfsbelehrung ohnehin lediglich auf die Anforderung der bislang nicht vorgelegten Unterlagen und deren Bereitstellung bis zu dem genannten Termin.
  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11
    Es müssen insbesondere nicht erhebliche Zweifel in dem Sinne bestehen, dass eine Aufhebung oder Änderung des Verwaltungsaktes mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist; es genügt vielmehr, dass der Erfolg des Rechtsbehelfes in dem summarischen Verfahren ebenso wenig auszuschließen ist wie der Misserfolg (st. Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 12. November 1992, Az.: XI B 69/92, BStBl II 1993, 263 m.w.N.; vgl. auch Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 69 FGO Rz 89 m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes: nicht nur bei Verlagerung der Buchführung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11
    Insbesondere bildet das Verzögerungsgeld gerade kein Zwangsmittel (vgl. Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 01. Februar 2011, 3 K 64/10, EFG 2011, 846 m.w.N.), sondern eine eigenständige steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4 AO), was sich bereits aus der Systematik der AO ergibt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.10.2010 - 3 V 1296/10

    Aussetzung der Vollziehung: keine mehrmalige Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11
    Der Maximalbetrag des Verzögerungsgelds von 250.000 Euro beträgt das Zehnfache des nach § 329 AO auf 25.000 Euro beschränkten Zwangsgelds und zeigt, dass Vorteile abgeschöpft werden sollen, die sich möglicherweise aus der Verzögerung der Mitwirkung ergeben (vgl. Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 2010, 3 V 1296/10, EFG 2011, 298 mit vielfältigen Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 15.10.1996 - VII 552/95

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Anforderungen an die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11
    Maßgebend für den Inhalt der Erklärung ist nicht der innere Wille des Bearbeiters, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Adressat von seinem Standpunkt bei verständiger Würdigung verstehen konnte (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Oktober 1996, VII 552/95, EFG 1997, 447 m.w.N.).
  • FG Hessen, 12.07.2016 - 9 K 512/14

    § 146 Abs. 2 b AO

    Aus dem Maximalbetrag des Verzögerungsgeldes kann nämlich im Vergleich zum Maximalbetrag des Zwangsgeldes von 25.000,00 EUR nach § 329 AO rückgeschlossen werden, dass mit dem Verzögerungsgeld auch Vorteile abgeschöpft werden sollen, die sich möglicherweise aus der Verzögerung der Mitwirkung ergeben (FG Sachsen-Anhalt-Beschluss vom 15.10.2010, 3 V 1296/10, EFG 2011, 298; FG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 29.07.2011, 1 V 1151/11, EFG 2011, 1942).

    Eine Androhung des Verzögerungsgeldes wird daher als entbehrlich und die Androhung daher anders als die Androhung eines Zwangsmittels nicht als Verwaltungsakt angesehen (FG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 29.07.2011, 1 V 1151/11, EFG 2011, 1942).

  • FG Niedersachsen, 10.05.2012 - 6 K 27/12

    Schriftliche Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen und Erteilung von Auskünften

    Aus dem vom Beklagten zitierten Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 29.07.2011 (1 V 1151/11, EFG 2011, 1942) folgt nichts anderes.
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1235/10

    Fehlerfreie Ausübung des Entschließungsermessens bei der Festsetzung eines

    Dass ein Verzögerungsgeld nicht lediglich wie ein Zwangsgeld präventiven (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum JStG 2009 vom 02. September 2008, BT-Drs. 16/10189, S. 81) Beugecharakter (Luft, Das Verzögerungsgeld als Druckmittel eigener Art in der praktischen Anwendung, SteuK 2010, 364), sondern zugleich auch einen in der Abschöpfung von Vorteilen liegenden repressiven Charakter besitzt (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (FG) Urteil vom 01. Februar 2011 3 K 64/10, EFG 2011, 846; Schleswig-Holsteinisches FG Beschluss vom 03. Februar 2010 3 V 243/09, EFG 2010, 497; FG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 29. Juli 2011 1 V 1151/11, EFG 2011, 1942; FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 19. Mai 2011 13 K 13246/10, EFG 2011, 1945; Märtens in Beermann/Gosch, 103. Erg.-Lfg.
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2012 - 12 K 12205/10

    Keine Multiplikation des Mindestverzögerungsgeldes mit der Anzahl der

    Erschwerend kommt hinzu, dass das Verzögerungsgeld nicht angedroht zu werden braucht (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Juli 2011 - 1 V 1151/11, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1236/10

    Änderung der Festsetzung des Verzögerungsgeldes: Maßgeblichkeit der jüngsten

    Dass ein Verzögerungsgeld nicht lediglich wie ein Zwangsgeld präventiven (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum JStG 2009 vom 02. September 2008, BTDrucks 16/10189, S. 81) Beugecharakter (Luft, Das Verzögerungsgeld als Druckmittel eigener Art in der praktischen Anwendung, SteuK 2010, 364), sondern zugleich auch einen in der Abschöpfung von Vorteilen liegenden repressiven Charakter besitzt (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (FG) Urteil vom 01. Februar 2011 3 K 64/10, EFG 2011, 846; Schleswig-Holsteinisches FG Beschluss vom 03. Februar 2010 3 V 243/09, EFG 2010, 497; FG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 29. Juli 2011 1 V 1151/11, EFG 2011, 1942; FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 19. Mai 2011 13 K 13246/10, EFG 2011, 1945; Märtens in Beermann/Gosch, 103. Erg.-Lfg.
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